Digitale Barrierefreiheit für Vereine: Was du wissen muss

Die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit wächst stetig, und auch Vereine sind davon betroffen. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben ab 2025 und der Verantwortung, alle Nutzer einzubeziehen, ergeben sich für Vereine neue Herausforderungen und Chancen. Wir klären über die wichtigsten Fakten, Vorteile und Maßnahmen im Bereich barrierefreier Webseiten auf.

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es fordert einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten, die für alle Menschen nutzbar sein müssen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dazu gehören klare Strukturen, alternative Texte für Bilder, Untertitel für Videos und die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern.

Wichtige Punkte im Überblick

Anwendungsbereich: Das BFSG betrifft grundsätzlich alle privaten Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, einschließlich Vereine.

Verpflichtung zur Barrierefreiheit: Ob ein Verein seine Webseite barrierefrei gestalten muss, hängt von den angebotenen Dienstleistungen oder Produkten ab. Kostenpflichtige Angebote, die Verbraucher zum Vertragsabschluss anregen, fallen unter das Gesetz.

Ausnahmen: Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind ausgenommen. Auch Vereine, die ihre Webseite nur zur Information oder für Mitgliedsanträge nutzen, könnten nicht betroffen sein.

Maßnahmen und Umsetzungsfristen

Vereine, die unter das BFSG fallen, müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sind. Dies umfasst die Zugänglichkeit von Informationen über mindestens zwei Sinneskanäle, klare Strukturen und die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien. Die Umsetzung sollte frühzeitig beginnen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Rechtliche Folgen bei Verstößen

Die Einhaltung des BFSG wird stichprobenartig kontrolliert. Bei Verstößen kann die Behörde zunächst eine Aufforderung zur barrierefreien Gestaltung aussprechen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. In der Regel haftet der Verein als juristische Person, in Ausnahmefällen können auch Vorstandsmitglieder persönlich haftbar gemacht werden.

Unsere Empfehlungen für Vereine

Prüfung der Betroffenheit: Vereine sollten analysieren, ob sie ab dem 28. Juni 2025 von den Anforderungen des BFSG betroffen sind.

Frühzeitige Maßnahmen: Proaktive Schritte zur Umsetzung der Anforderungen sind ratsam.

Informiert bleiben: Auch nicht betroffene Vereine sollten die Entwicklungen im Auge behalten.

Technisches Know-how: Die Umsetzung erfordert technisches Wissen und ein Verständnis für die Bedürfnisse der Nutzer. Externe Dienstleister können hier unterstützen.

Kontinuierliche Pflege: Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Inhalte sollte Teil der Vereinsstrategie sein.

    Vorteile einer barrierefreien Webseite

    Erreichbarkeit für alle: Menschen mit Behinderungen erhalten uneingeschränkten Zugang.

    Größere Zielgruppe: Barrierefreiheit fördert Teilhabe und kann die Reichweite erhöhen.

    Bessere Auffindbarkeit: Maßnahmen zur Barrierefreiheit wirken sich oft positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) aus.

    Fördermöglichkeiten

    Die finanzielle Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit kann für Vereine herausfordernd sein. Das Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ der Aktion Mensch bietet hier Unterstützung und fördert barrierefreie Webseiten mit bis zu 5.000 Euro.

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